Zur Demo Ankündigung Stand: 22.02.2012 Die EU-Kommission wird das ACTA-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vorlegen. Der EuGH prüft dann, ob ACTA mit den Grundrechten und Grundfreiheiten der Europäischen Union unvereinbar ist. Quelle
Der Protest geht weiter. Die Urheberrechtslobby will letztlich die Wohnzimmer beherrschen.
Der Traum: Zwangsverkauf aller Filme, am besten vorweg und pauschal. Wenn das nicht geht, sollen Anwaltskanzleien die Verweigerer abmahnen und bis unter die Bettdecke verfolgen können.
Bespitzelung bis ins Wohnzimmer? Na so laut werden sie es nicht sagen wollen. Ein wenig meinen sie es aber schon. Denn lassen andere sich die Finger schmutzig machen. Kanzleien werden die Aufgabe übernehmen. Für eine Abmahnung braucht man die IP-Adressen, um den Downloadtäter auf frischer Tat zu ertappen.
Interessant wird es auch, wenn man von Indect gehört hat: Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung.
Indect gibt es wirklich. Indect klingt harmlos. Es geht nur um Schwerverbrechern. Technisch könnte man zwar mit Gesichtserkennung und Standortfindung (GPS) gleich eine ganze Schulklasse auf dem Rathausplatz ausfindig machen und beim Downloaden eines durch die GEMA geschützten Werkes abmahnen lassen. Z.B. beim Gebrauch von ProxTube. Womit man von der GEMA Copyright geschützte Videos trotzdem sehen kann. Aber wer macht schon gleich eine ganze Schulklasse auffindig und mahnt alle ab?
Und zugegeben - es ist übertrieben, wenn man Abmahnkanzleien unterstellt mit diesem System Smartphones ausfindig machen zu wollen, auf denen nicht bezahlte Musiktitel zu finden sind. Das will keiner. Niemand will das. Deswegen gibt es ACTA, damit die Abmahnkanzleien es tun müssen.
Acta heißt Urheberpest mit Handschellenrecht
Was wir brauchen, ist eine neue Bewertung des Urheberrechts. Bei den digitalen Werken handelt es sich um Handelsgüter. Hier müsste man bereits eine andere Bewertung finden. Das geistige Eigentum darf nicht das Recht bekommen, allen Menschen hinterher zu spionieren. Und wahrscheinlich muss man den Wert vom geistigen Eigentum auch abwerten.
Letztlich sind es die Betrachter von z. B. Filmen, die mit ihrem eigenem Kopf einen Film erst sehenswert machen. Ein Buch gewinnt erst durch das Verstehen des Lesers eine Bedeutung. Oft einen Sinn, den der Autor nicht vorhersehen oder erschaffen konnte. Ein Film wird erst durch die Augen der Betrachter ein Star. Ein Komiker ist lustig, weil der Hörer selber ergänzt.
Und man stelle sich vor die Kirche hätte Gutenbergs Buchdruck verboten. Ein durchaus treffendes Argument wäre gewesen, dass der Druck die göttliche Einzigartigkeit von Inhalt und Hersteller herabwürdigt. Oder, dass zu einfache Leser nicht mündig genug sind, den Inhalt im Sinne des Autors zu verstehen.
Neues Urheberrecht
Die ACTA Proteste sind sicher der Beginn einer neuen Bewertung des Urheberrechts. Wir brauchen neue Interpretationen. Man kann nicht ein Kochrezept wie ein Buch, einen Gegenstand bewerten. Bis sich neue Begrifflichkeiten entwickeln, darf es keine Strafverfolgung geben, die sich auf mittelalterliche Rechtsauffassungen berufen.
Das Problem von dem Handelsabkommen Acta
Das Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) soll das Urheberrecht schützen. Das Grundproblem von Acta ist die Vermengung zweier Themen. Einmal betrifft es die Herstellung illegaler Produkte, wie z. B. genetisch veränderte Sojabohnen oder billig hergestellte Aidsmedikamente. Das ist ein Thema für sich. Zum anderen betrifft es das Urheberrecht und damit geistiges Eigentum.
Unsere heutige Vorstellung vom Urheberrecht, also dem Copyright, ist in einer Zeit vor dem Internet entstanden. Überträgt man das alte Urheberrecht in das Internet, dann muss es auch dort durchsetzbar sein. Hier beginnt die Kritik der Gegner. Um das Urheberrecht durchzusetzen, würden ständig private Bereiche überwacht werden.
Wenn Provider dazu verpflichtet werden, die Handlungen der Internetnutzer zu überprüfen, dann müssen sie stets wissen, was alle tun. Gerade die ehemaligen Ostblockstaaten wissen noch, wie es sich anfühlt, wenn man davon ausgeht, permanent abgehört zu werden. Der beste Freund könnte ein Spitzel sein. Das wird bei der Umsetzung des Copyrights im Netz dasselbe Grundgefühl sein.
Das ist in Deutschland jetzt schon.
Da haben einige Politiker recht. Alle Abgemahnten wissen es. Die anderen träumen noch. Und wir sollten unbedingt die Smartphones der Pro Acta Befürworter und deren Kinder überprüfen, um sicher zu stellen, dass dort keine unbezahlten Medien zu finden sind. Zum Schutz natürlich nur. Damit sie geschützt sind vor illegalem Gebrauch einer ZDF Sendung.
Wie sieht es eigentlich mit den Lehrern aus? Können sie verpflichtet werden, Urheberrechtsverstöße ihrer Schüler melden zu müssen? Was spricht dagegen, wenn sie freiwillig die Abmahnkanzleien auf einige Schüler aufmerksam machen? Wäre doch eine nette Geste, einem Schüler die Bedeutung von geistigem Eigentum nahe zu bringen.
Im Übrigen spricht nichts dagegen, dass die GEMA selber ein Provider wird. Sie könnte alle ihre schützenswerten Inhalte dort hineinstellen und verkaufen.
Der Stand 20.02.2012
ACTA tritt in Kraft, wenn das EU-Parlament es absegnet.
In dem Kommentar von Alexander Alvaro, Vizepräsident des Europäischen Parlaments sagt er zwar "Die Acta-Verhandlungen waren desaströs". Nur scheint er das Problem nicht erkannt zu haben, dass Gesetze die schwammig gehalten sind, etwas anderes meinen, als sie sagen. Die Wirkung entfaltet sich erst durch die Rechtsprechung.
In Deutschland ist es die 'Deutsche Content Allianz':
Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die ARD, Börsenvereins des Deutschen Buchhandels Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen (Produzentenallianz) Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) Zweite Deutsches Fernsehens (ZDF). (Wird extra aufgeführt.)
Etwas merkwürdig ist die Rolle der öffentlich rechtlichen Anstalten. Wem gehört das eigentlich, was die produzieren ...
Das Vertragswerk
Im Vertragswerk Abschnitt Fünf, Artikel 28, heißt es zur: „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der digitalen Umwelt“: Jeder Unterzeichnerstaat habe in seinem eigenen Rechtsbereich für eine wirksame Strafverfolgung und Abschreckung zu sorgen.
Internet-Provider sollen Daten und die Internet-Adresse herausgeben, die bei Verstößen eine Identifizierung von Personen ermöglichen. Inhaber von Urheberrechten können dann ihre Ansprüche juristisch durchsetzen.
Wer dabei nicht versteht, was gemeint ist, gehört abgewählt.